Stillende Freiheit

Das wird jetzt schwierig.
Aber fangen wir einmal so an: Ich möchte mein Kind nicht an meinem Arbeitsplatz stillen. Denn das ist nicht die Freiheit, die ich meine.
Dabei hat mich beeindruckt, was Chantal Galladé damals tat, als sie als Erste ihr Kind mit an die Session nahm, mich beeindruckt, was Larissa Waters tat, die australische Senatorin, die im Ratssaal stillte, oder auch die grüne Nationalrätin Irène Kälin. Es braucht Mut, und eine Ablehnung, wie sie jüngst die Basler Grossrätin Lea Steinle mit ihrem schlafenden Kind erfuhr, ist verletzend und vor allem völlig unverständlich. Gerade weil es nicht so einfach ist zu tun, was diese Frauen taten, finde ich es doppelt schade, hat man hier den ersten, richtigen Schritt gemacht und dann, so kommt es mir wenigstens vor, den zweiten vergessen. So wie es jetzt besprochen und von Aussagen dieser Frauen selbst unterstützt wird, ist es ganz und gar nicht das, was ich meine, vielleicht eben nicht das, was gemeint sein müsste.
Es sollte doch etwas Normales sein, dass eine Frau ihr Kind im Ratssaal stillt, sagen die Protagonistinnen wie auch die Journalistinnen und Journalisten, die darüber schreiben. Ich finde, es wäre geradezu verheerend, wenn es normal würde, dass Frauen ihr Kind am Arbeitsplatz stillen, wohingegen der Arbeitgeber das ziemlich sicher anders sieht. Er könnte nämlich dann verlangen, dass die Frau möglichst schnell wieder arbeitet, stillen kann sie ja nebenbei vor Ort. Er könnte sich fragen, was der Mutterschaftsurlaub überhaupt soll, ernähren kann die Frau das Kind ja gleich vor dem Compi. Stillen am Arbeitsplatz heisst, dass man nicht vertreten werden muss, und das vermurkst uns nun jede Anstrengung für eine Vereinbarkeit und das Recht auf eine bezahlte Auszeit nach der Geburt eines Kindes.

 

Das Hauptproblem der Parlamentarierinnen ist denn auch, dass sie nicht ersetzbar sind, weil sie sich aus rechtlichen Gründen nicht vertreten lassen können. Allen anderen, ‹normalen› Angestellten ist das dank dem ewig erkämpften Mutterschaftsurlaub möglich, und der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese 14 Wochen Abwesenheit irgendwie zu organisieren. Das ist eigentlich ein Fortschritt. Es ist hingegen keiner, zu verlangen, dass man möglichst bald nach der Geburt wieder am Arbeitsplatz auftauchen darf, halt mit dem Kind, wenn es gestillt wird. Das wäre die Logik des Arbeitgebers, aber unter keinem Titel jene der Arbeitnehmenden.

 

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf basiert auf einer fundamentalen Einsicht: jeder Mensch – auch ein Mann – ist für eine gewisse Zeit ersetzbar. Diese Einsicht hat sich bisher nur wenig durchgesetzt, und wenn, dann eigentlich nur auf Frauen bezogen. Dass Männer noch immer keinen anständigen Vaterschaftsurlaub haben, liegt zu grossen Teilen daran, dass man sich nicht vorstellen kann, dass diese ebenfalls einige Monate nicht arbeiten kommen. Ebenso, dass Teilzeitarbeit dort am wenigsten stattfindet, wo man sich und seine Arbeit sehr wichtig findet. Also im Kader. Also unter Männern.

 

Die stillenden Mütter im Parlament verdienen unseren Respekt. Sie sind aber ein Spezialfall. So gesehen wird der Fokus dadurch leider einmal mehr einfach ausschliesslich auf die Frau gelenkt, als ob sie alleine dafür zuständig wäre, die Vereinbarkeit zu organisieren. Als ob das irgendwie ein Frauenproblem wäre. Dabei geht es um etwas Anderes: Jede und jeder ist ersetzbar. Die Eltern sollten das gemeinsam ausleben dürfen, während einigen Monaten nach der Geburt. Das wäre dann ungefähr die Freiheit, die ich meine.

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