Ständemehr als Knacknuss für bevorstehende Abstimmungen

Das Ständemehr könnte bei einer ganzen Reihe von kommenden Abstimmungen wiederum eine entscheidende Rolle spielen. Eine Petition und eine parlamentarische Initiative verlangen Änderungen.

 

Carlo Schuler

Beim Volk gewonnen, bei den Ständen verloren – Abstimmung verloren. So lautete Ende November das Fazit des Konzernverantwortungsinitative(KVI)-Urnenganges aus Sicht der Initiantinnen und Initianten. «Selbstverständlich bedauern wir, dass die KVI am Ständemehr gescheitert ist», sagt Tom Cassee vom KVI-Komitee. Ob die direkte Demokratie in der Schweiz eine Reform brauche, gehe aber weit über die Frage der KVI hinaus. «Aus diesem Grund erachten wir es nicht als opportun, diese Debatte nun von unserer Seite anzustossen. Wir begrüssen es aber, wenn das Parlament sich mit den Fragen des demokratischen Systems ausei­nandersetzt.»

Spätestens seit der KVI-Abstimmung ist es allen bewusst: Es genügt nicht, eine engagierte Kampagne zu führen und eine Mehrheit des Volkes zu überzeugen. Immer gilt es noch eine zusätzliche Hürde im Auge zu behalten: Das Ständemehr. In naher Zukunft stehen Urnengänge an, deren Themen – ähnlich wie bei der KVI – die Leute bewegen. Gut möglich, dass es dabei jeweils ebenfalls zu knappen Entscheidungen kommen wird. 

 

«Das Ständemehr könnte ein Problem werden»

Bereits am 13. Juni 2021 kommt die Trinkwasserinitiative zur Abstimmung: «Das Ständemehr ist sicher eine Herausforderung», sagt Franziska Herren vom Verein «Sauberes Trinkwasser für alle». Wie relevant die Ständemehr-Frage ist, beweist ein Rundschreiben von Franziska Herren an ihre Unterstützerinnen und Unterstützer. Am 22. April schrieb Franziska Herren nämlich Folgendes: «Um das Ständemehr zu schaffen, müssen wir auch im Kanton Tessin präsent sein. Für unsere Kampagne auf Italienisch benötigen wir noch Fr. 25 000.–, vielen Dank.»

Ganz ähnlich wie Franziska Herren äussert sich Nationalrätin Martina Munz (SP) im Hinblick auf die Pestizidinitiative, die gleichentags zur Abstimmung gelangt: «Das Ständemehr könnte sicher ein Problem werden.» Die Themen, um die es bei der Trinkwasser- und der Pestizidinitiative geht, seien bei der urbanen Bevölkerung angekommen. Zwar würden die ländlichen Gebiete noch mehr unter dem Klimawandel und den ökologischen Problemen leiden: «Trotzdem haben sie den Handlungsbedarf noch nicht erkannt und wollen weitermachen wie bisher.»

Zwischen Herbst 2022 und spätestens Frühjahr 2024 wird die Massentierhaltungsinititative zur Abstimmung kommen. «Das Ständemehr könnte auch für uns eine Knacknuss werden», sagt Kampagneleiter Philipp Ryf. «Durch unsere Initiative werden kleinbäuerliche und damit nachhaltige Strukturen zwar eindeutig gestärkt, es gilt aber noch einige Überzeugungsarbeit zu leisten, um die eher ländlichen Kantone vom Mehrwert unserer Initiative zu überzeugen.»

Irgendwann in den Jahren 2023 oder 2024 wird das Schweizer Stimmvolk über die Gletscherinitiative abstimmen. Man müsse noch analysieren, inwiefern das Ständemehr dafür eine Schwierigkeit darstelle, sagt Michèle Andermatt vom Verein Klimaschutz Schweiz. Das Ständemehr stelle für alle Volksinitiativen eine Herausforderung dar. In der Vernehmlassungsphase habe sich gezeigt, dass die Regierungen einzelner Kantone die Gletscherinitiative unterstützen würden, so Appenzell Ausserrhoden, Genf und Waadt. Auf jeden Fall sei das Ständemehr auch für die Gletscherinitiative als wichtiger Faktor zu berücksichtigen, meint Michèle Andermatt.

 

Juso und Grüne machen Druck

Nach der KVI schien die Meinung in den Medien gemacht: Am Ständemehr lässt sich auf lange Sicht hinaus nichts verändern. Dies aus dem einfachen Grund, da für eine Änderung auf dem Initiativweg wiederum die Hürde des Ständemehrs im Wege stehen würde. Andererseits könnte auch argumentiert werden, dass die Befürworter einer Abschaffung ‹bloss› ein paar ‹Swing›-Kantone überzeugen müssten. 

SP-Fraktionschef Roger Nordmann bleibt skeptisch: «Einfach frontal die Abschaffung oder eine grosse Umgewichtung zu verlangen und zu scheitern ist nicht sehr zielführend.» Nordmann fügt aber auch an, dass das Problem «sehr gross» sei.

Die Juso hingegen sind unmittelbar nach der KVI-Abstimmung aktiv geworden und haben eine Petition gestartet. «Die Petition richtet sich an die Bundesversammlung und soll den Druck erhöhen, damit das veraltete Ständemehr endlich abgeschafft wird oder zumindest erste Schritte für eine Revision des Ständemehrs eingeleitet werden», erklärt Juso-Präsidentin Ronja Jansen auf Anfrage. Die Juso möchten dazu beitragen, dass die Debatte um das Ständemehr auch losgelöst von der Ablehnung der Konzernverantwortunginitiative in der Bevölkerung weitergeführt werde.

Nachwahlbefragungen hätten ergeben, dass sich etwa die Hälfte der Stimmbevölkerung gegen das Ständemehr stellt. Zwar wäre die Abschaffung des Ständemehrs eine grosse Herausforderung. «Doch für chancenlos halte ich das Anliegen keinesfalls, weil es sehr schwierig ist dafür zu argumentieren, dass eine Person in einer Demokratie mehr als 40 mal so viel Gewicht erhalten soll wie eine andere.» Dazu sei aber eine breite Debatte in der Bevölkerung nötig, wie dies immer der Fall gewesen sei, wenn demokratische Institutionen in der Schweiz verändert wurden.  

Druck kommt auch von Seiten der Grünen. Deren Präsident, Balthasar Glättli, hat eine parlamentarische Initiative eingereicht. Diese verlangt, dass für Abstimmungen, die sowohl das Volks- wie das Ständemehr verlangen, nur ein qualifiziertes Ständemehr von zwei Dritteln, respektive von 15,5 Ständen, ein Volksmehr zu Fall bringen kann. Balthasar Glättli schreibt in seinem Vorstoss, dass sich in den letzten Jahrzehnten das Gewicht des Föderalismusprinzips (Gleichheit der Gliedstaaten) zuungunsten des Demokratieprinzips («one (wo)man, one vote») verändert habe. 1848 habe eine Neinstimme aus Appenzell Innerrhoden bei einem Doppelmehrreferendum das 11-fache einer Zürcher Neinstimme gewogen, heute hingegen das 44-fache.

Glättli schlägt aber nicht eine Abschaffung des Ständemehrs vor, sondern eine Anpassung. Der Präsident der Grünen Schweiz betont, dass auch mit seinem Vorschlag weiterhin eine deutliche Minderheit der Stimmberechtigten aus kleinen Kantonen die Annahme einer vom Volk befürworteten Vorlage verhindern könnte. Mit seinem Vorschlag werde das Föderalismusprinzip nicht verletzt, sondern nur der demographischen Entwicklung angepasst. Glättli verweist dabei auf das starke Bevölkerungswachstum in den städtischen Ballungszentren.

 

Auch innerhalb der Kantone selber gibt es Minderheiten

Hans-Peter Schaub, Leiter der Abstimmungsdatenbank Swissvotes an der Universität Bern, weist darauf hin, dass es auch innerhalb der Stände selber jeweils Minderheiten gibt. Dieser Aspekt werde in der Debatte um das Ständemehr oft vergessen und durch die heutige Ausgestaltung des Ständemehrs nicht berücksichtigt. In diesem Zusammenhang hat Claudio Kuster, Stiftungsrat der Stiftung für direkte Demokratie, vor einiger Zeit in der ‹NZZ am Sonntag› einen Vorschlag präsentiert. Kuster schlägt bei der Berechnung des Ständemehrs eine neue Methode vor. Demnach wäre die Standesstimme jedes Kantons proportional zu seinen Ja-und Nein-Stimmen aufzuteilen. Beispiel KVI-Vorlage von 2020: In Luzern erzielte diese Vorlage einen Ja-Anteil von 44 Prozent, in Schwyz einen solchen von 32 Prozent. Der Kanton Luzern hätte nach diesem Modell somit 0,44 Standesstimmen für ein Ja und 0,56 Standesstimmen für ein Nein abgegeben. Aus dem Kanton Schwyz hätte es 0,32 Standesstimmen für und 0,68 Standesstimmen gegen die Initiative gegeben.

Bisher gab es zehn Abstimmungen, bei denen das Ständemehr den Ausschlag gab. Die beiden Kantone Appenzell Inner- und Ausserrhoden gehören zusammen mit den Kantonen Aargau und Schwyz zu jenen Ständen, die bei all diesen Urnengängen immer auf der Seite der Profiteure des Ständemehrs waren. Aber auch in diesen Kantonen gibt es die Stimmen der Minderheit, welche das Ständemehr in der heutigen Form hinterfragen. So sagt etwa Nina Cramer, Co-Präsidentin Junge Grüne Appenzellerland: «Wir von den Jungen Grünen Appenzellerland sind ganz klar für den Schutz von Minderheiten.» Der Ständerat zum Beispiel sei ursprünglich zum Schutz der ländlichen Kantone entstanden. «Gegenwärtig bezweifeln wir aber dessen Daseinsberechtigung sehr stark, da der Begriff der Landbevölkerung ziemlich willkürlich gewählt ist.» Es stelle sich die Frage, warum dann zum Beispiel nicht auch das Berner- oder das Zürcher Oberland eigene VertreterInnen im Ständerat besitzen. Der Wohnort dürfe nicht über das Gewicht der Stimme bestimmen. «Wenn Minderheiten wirklich geschützt werden sollten, dann müssen die gesellschaftlichen Minderheiten – Frauen, LGBTQ+, Migrant*innen und so weiter – stärker berücksichtigt werden.» Nicht der geographische Wohnort, sondern die Zugehörigkeit in der Gesellschaft sollte berücksichtigt werden. «Minderheiten in unserer Demokratie zu schützen ist ein grosses Anliegen der Jungen Grünen Appenzellerland, daher sprechen wir uns für eine gezielte Reformierung des Ständerats und des Ständemehrs aus.»

 

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