Stadion und Demokratie

Die Vorosterwoche war für den Zürcher Stadtrat eine miserable Woche, für die er nicht einmal selber verantwortlich war. Der Zürcher Gemeinderat erklärte die Juso-Initiative «Züri autofrei» für gültig, das Baurekursgericht hiess eine Einsprache gegen die Gestaltungspläne im Universitätsviertel aus formalen Gründen gut. Schliesslich verlegte ein Teil der für das Stadion zuständigen Gemeinderatskommission ihre Sitzung in die Redaktionsräume der NZZ. Die Botschaft der Indiskreten und der Redaktion: Die SP-Fraktion stellt unerfüllbare Bedingungen, lässt ihre Muskeln spielen und bringt so auch dieses Stadionprojekt zum Absturz. Sie verlangt einen Drittel der 774 Wohnungen als gemeinnützig und begnügt sich nicht mit den 174, die die ABZ erstellt. Die SVP witterte in diesen Forderungen der SP «nordkoreanische Verhältnisse» und die beiden Fussballpräsidenten Stephan Anliker (GC) und Ancillo Canepa (FCZ) gaben sich erstaunt «über die neuerliche Kehrtwende der Zürcher SP». Womit sie vor allem bewiesen, dass sie die Lokalpolitik beschränkt kennen.

 

Als die privaten Investoren 2016 zusammen mit der Stadt ihr Projekt präsentierten, sagte die SP dazu keineswegs ja. Während ein Teil der Grünen und einige Höngger um den Ex-NZZ-Chefredaktor gegen das Stadion und vor allem gegen die Wohnhochhäuser wetterten, blieb die SP vor allem still. Diese Stille überdeckte Meinungsdifferenzen innerhalb der Fraktion und man kann ihr vorwerfen, dass sie nichts oder zu wenig gegen die Interpretation des Schweigens als Zustimmung unternahm. Die finanzielle Verflechtung des Stadions mit Renditewohnungen im mittleren Preissegment, einem Anteil gemeinnütziger Wohnungen und eine Stadt, die dafür Land günstig abtritt, verlangte allerdings kein prinzipielles Nein, aber eine gründliche Prüfung in der Gemeinderatskommission.

 

Die Verhältnisse sind ausgesprochen komplex. Das Land gehört zwar der Stadt, aber sie muss darauf ein Stadion bauen, ansonsten die CS es zurückkaufen kann. Die beiden Clubs können ihre Kosten – auch wenn sie mit dem Gegenteil hausieren – auch im neuen Stadion mit eigener Gastronomie kaum decken, sind auf eine günstige Miete angewiesen. Diese erhalten sie, wenn die Investoren das Stadion mit den 600 Wohnungen quersubventionieren können. Die Investoren mögen Fussbalfans sein, Geschäftsleute sind sie auch und wollen eine gute Gesamtrendite. Über die Höhe einer angemessenen Rendite gehen die Vorstellungen auseinander, und damit steht der der Stadt zu entrichtende Mietzins für das Grundstück (sei es in Form von preisgünstigen Wohnungen oder als Geld) in der politischen Diskussion. Ich kenne den Zustand der Verhandlungen in der Gemeinderatskommission nicht genau und will ihn auch nicht kennen. Was jene, die mit zugespitzten Informationen an die Öffentlichkeit traten, eigentlich wollten, ist mir schleierhaft. Sie erschweren nach den medialen Zuspitzungen eine Lösung in der Kommission.

 

Der rot-grüne Stadtrat machte die Erfahrung (was Daniel Leupi offiziell ärgerte), dass er bei den Seinen um eine Lösung ringen muss. Die SP kommunizierte recht floppig und machte die Erfahrung, dass viele und sehr gerne die AL sie gerne alt aussehen lassen möchten. Das ist hoffentlich ein Grund, mit einiger Vorsicht in die nächsten vier Jahre zu gehen, sich verschiedene Optionen offen zu halten und gerade in der Stadionfrage eine Lösung zu finden, die man gerade noch passabel findet. Auch wenn es die beiden Clubs mit ihrem Chaosmanagement  keineswegs verdienen. Aber andere haben wir nicht, und Fussball ist immer noch für viele eine schöne Sache.

 

Beim gutgeheissenen Rekurs zu den Gestaltungsplänen für die Spital- und Universitätserweiterungen im Zürcher Hochschulquartier geht es im Kern auch darum, wer das entscheidende Wort bei der Gestaltung von Institutionen der öffentlichen Infrastruktur hat. Der Kanton und die Mehrheit des Kantonsrats sind überzeugt, dass sie das letzte Wort bei kantonalen Bauten haben, die Rekurrenten und die Linksparteien im Kanton plädieren dafür, dass die betroffene Gemeinde mitbestimmen kann.

 

Erhält das Baurekursgericht von den oberen Gerichten Zustimmung, bestimmen die Stadtzürcher mittels der BZO, wie sie die neuen kantonalen Gebäude im Hochschulquartier wollen. Brisant ist dies zusätzlich, weil der Stadtrat der Stadt Zürich mit den Plänen des Kantons einverstanden ist.

 

Wie auch immer die Gerichte entscheiden werden: Ich finde die Problemstellung nicht einfach schwarz-weiss: Sollen etwa die LimmattalbahnskeptikerInnen die Fortsetzung der Bahn auch durch eine lokale Abstimmung zur BZO zu Fall bringen können? Es findet zwar eine zweite Volksabstimmung statt, weil eine Volksinitiative zustande kam. Aber diese Abstimmung entscheiden die Stimmberechtigten im ganzen Kanton und nicht nur der Kreis der Betroffenen. Das ist beim Hochschulviertel unmöglich, weil der Kanton kein Referendum zu Gestaltungsplänen kennt. Ich bin mir sehr unsicher, welcher Entscheid der nächsten Gerichte für die Demokratie besser ist.

 

Diese Zweifel kenne ich bei der Gutheissung der Initiative «Züri autofrei» überhaupt nicht. Mit der Aussage «in dubio pro populo», also im Zweifelsfalle für die Gültigkeit der Initiative, schaffte man sich in der Schweiz in den letzten Jahren einigen Ärger und indirekt eine Verwahrlosung der demokratischen Mechanismen: Etwa bei der Verwahrungsinitiative, aber auch bei der Masseneinwanderung. Weil man nicht den Mut aufbrachte, eine undurchführbare und sehr schwammig formulierte Initiative für ungültig zu erklären.

 

Bei «Zürich autofrei» ist es bei aller inhaltlichen Sympathie im Prinzip trivial: Am 24. September (um nicht auf alte Bundesgerichtsentscheide zurückzugreifen) sagten 62 Prozent der Abstimmenden (auch die Stadt Zürich mit 52 Prozent, was im Prinzip keine Rolle spielt) Ja zum Gegenvorschlag zur «Anti-Stauinitiative». Damit steht explizit der Privatverkehr in der Kantonsverfassung und zwar in der Form, dass eine Verminderung der Leistungsfähigkeit im Strassennetz auszugleichen sei. Und zwar nicht irgendwo.

Das Ja zu diesem Gegenvorschlag war ein Schlag gegen eine ökologische Verkehrspolitik. Aber die Stadt Zürich gehört auch in schlechten Zeiten zum Kanton, und somit bleibt «Züri autofrei» zumindest so lange beerdigt, bis die Kantonsverfassung geändert ist. Eine Abstimmung zur Initiative ist somit nichts als ein Signal oder eine Petition, und das ist nicht im Sinne der direkten Demokratie.

Koni Loepfe

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