Spielt die Nationalität eine Rolle?

Die Nennung der Nationalität in Meldungen der Polizei sorgte in den letzten Jahren für Kontroversen: In der Stadt Zürich verzichtet man deshalb seit zwei Jahren auf diese Praxis. Eine Volksinitiative der SVP will nun den Hinweis auf Staatsangehörigkeit im kantonalen Polizeigesetz verankern.

 

Milad Al-Rafu

 

Am Freitag verhafteten Fahnder der Stadtpolizei Zürich drei mutmassliche Betäubungsmittelhändler. Auf den ersten Blick wirkt diese Polizeimeldung von letzter Woche ziemlich unspektakulär. Doch manchmal ist es eben nicht die Existenz gewisser Tatsachen, sondern deren Absenz, die heraussticht: So wird mit keinem Wort die Herkunft der mutmasslichen Täter erwähnt. Für ein Land wie die Schweiz, das sich seit Jahrzehnten mal mehr und mal weniger obsessiv mit Ausländerkriminalität auseinandersetzt – sei dies in Form von regelmässigen Volksinitiativen rechter Seite oder als knallige Titelseite der Boulevardpresse – ist dies bemerkenswert.

 

Gegenvorschlag
Das Fehlen der Nationalität ist jedoch kein Zufall und auch nicht der Fahrlässigkeit der Stadtpolizei Zürich geschuldet, sondern entspricht seit bald zwei Jahren einer konsistenten Praxis. Möglich gemacht hat diese Änderung ein Postulat aus dem Jahre 2015, unterzeichnet von acht Gemeinderäten der SP, Grünen, GLP und AL. Der Stadtrat wurde dabei aufgefordert, auf die Herkunft von TäterInnen in Polizeimeldungen zu verzichten. Als Begründung gaben die Postulanten an, dass «die Angabe der Nationalität – sofern nicht ein ausdrücklicher Zusammenhang zum Delikt besteht – keinerlei Erklärung für das begangene Verbrechen bringt». Unter dem damaligen Vorsteher des Sicherheitsdepartements, Richard Wolff, wurde das Postulat dann schlussendlich auch umgesetzt, was insbesondere in rechten Kreisen für Unmut sorgte: So warf man der Stadtzürcher Regierung schnell mal Zensur vor.

 

Um diese Änderung rückgängig zu machen, reichte die SVP vor einem Jahr eine kantonale Volkinitiative ein, die die Nennung der Nationalität im Polizeigesetz verankern soll. Auch der Hinweis auf einen allfälligen Migrationshintergrund soll möglich sein. Die Volkspartei begründete die Initiative mit dem Recht der Bevölkerung, «umfassend und transparent über die öffentliche Sicherheit informiert zu sein». Der Regierungsrat gab hierzu letzte Woche bekannt, dass er die Initiative der SVP zwar ablehnt. In seinem Gegenvorschlag übernahm er jedoch die Forderung nach Nennung der Nationalität – unter Wahrung des Persönlichkeitsschutzes. Hinweise auf Migrationshintergründe in Polizeimeldungen will er jedoch weiterhin nicht erlauben.

 

Politische Differenzen
Secondas Zürich – eine überparteiliche Diskussionsplattform für migrationspolitische Themen – kritisiert den Gegenvorschlag des Regierungsrates in einer Medienmitteilung von letzter Woche: «Forschung und Statistik zeigen, dass zwischen Nationalität und einer erhöhten Straffälligkeit kein kausaler Zusammenhang besteht.» Zudem bemängelt Secondas Zürich, dass der Vorschlag des Regierungsrates unnötig Vorurteile schüren würde. Përparim Avdili, FDP-Gemeinderat und Vorstand von Secondas Zürich, findet es schade, dass der Regierungsrat die Forderungen der SVP übernommen hat: «Ich sehe keinen Mehrwert für die Bekämpfung von Verbrechen, wenn die Nationalität von mutmasslichen TäterInnen erwähnt wird.» Ausserdem widerspreche es dem Föderalismus, wenn den Gemeinden die Entscheidung in dieser Sache nicht überlassen wird. Anders als seine Partei, die das Weglassen der Nationalität in Polizeimeldungen unter dem Gesichtspunkt der Transparenz kritisierte, hält Avdili den Entscheid des damaligen Polizeivorstehers deshalb für richtig. Auf Anfrage erklärte auch Mathias Ninck, Sprecher des städtischen Sicherheitsdepartements, dass die Stadträtin und derzeitige Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart – im Jahre 2015 noch Mitunterzeichnerin des Postulates, das zur Abschaffung der Nennung der Nationalität führte – unverändert an der derzeitigen Praxis der Stadtpolizei Zürich festhält.

 

Auf rechter Seite sieht man dies natürlich anders: Samuel Balsiger, SVP-Gemeinderat und damaliger Wortführer gegen das Postulat von 2015, hält den Hinweis auf die Herkunft für wichtig: «Kaum ein westliches Land ist einem so starken Einwanderungsdruck ausgesetzt wie die Schweiz. Die positiven wie auch negativen Auswirkungen auf unsere Gesellschaft sind gross. Unsere Bevölkerung soll alle Fakten erfahren.» Angesprochen auf Studien, die zeigen, dass die Nationalität keinen Einfluss auf die Kriminalität habe, erwiderte Balsiger: «Eine Nation, der die Blutrache wichtiger ist als der Rechtsstaat, von Menschen bewohnt wird, die entsprechend denken und handeln. Auch welchen Wert die Bildung oder die sozio-ökonomische Entwicklung hat, ist je nach Nation sehr unterschiedlich». Er empfinde die Nationalität deshalb als wichtigen Faktor, der genannt werden soll.

 

Kausalität
In Anbetracht dieser ideologischen Grabenkämpfe stellt sich die Frage, ob mit dem Faktor Nationalität statistisch gesehen tatsächlich eine erhöhte Straffälligkeit erklärt werden kann. André Kuhn, Professor für Kriminologie und Strafrecht an den Universitäten Neuenburg und Genf, verneint dies: «Die Variablen, die Straffälligkeit erklären, sind in folgender Reihenfolge: Das Geschlecht, das Alter, der sozioökonomische Status und der Bildungstand.» Die Nationalität hingegen stelle grundsätzlich keine weitere Varianz dar, die Kriminalität fördert. Dass die ausländische Bevölkerung in den Kriminalitätsstatistiken überrepräsentiert ist, lässt sich gemäss Kuhn damit erklären, dass die Faktoren, die Straffälligkeit begünstigen, stärker bei der ausländischen Bevölkerung als bei Schweizern vorkommen: «Tatsächlich betrifft Migration im Allgemeinen vor allem junge und weniger oft ältere Menschen, und Männer eher als Frauen. Wenn man weiss, dass gerade junge Männer den kriminogeneren Teil der Bevölkerung repräsentieren, so macht es auch Sinn, dass Migranten kriminogener sind». Die schlechteren sozioökonomischen Umstände und das tiefere Bildungsniveau der Ausländer seien gemäss Kuhn weitere Gründe für eine erhöhte Straffälligkeit. «Die Nationalität selbst kann nur in gewissen Sonderfällen als Faktor angeführt werden: Dies zum Beispiel bei Zuwanderern aus einem Land, das sich im Krieg befindet. So kann das gewalttätige Beispiel von einem Staat im Krieg bei den Bürgern eine Enthemmung bewirken.» Laut Kuhn mache es deshalb grundsätzlich keinen Sinn, die Nationalität in Polizeimeldungen aufzuführen. Auch mit Blick auf die Unschuldsvermutung sei die Nennung fragwürdig.

 

Ob die SVP die Initiative zugunsten des Gegenvorschlages zurückziehen wird oder ob das Volk über die Initiative abstimmt, wird sich zeigen. In der Zwischenzeit würde es gewissen Politikern und auch Journalisten gutstehen, eine faktenbasierte Diskussion zuzulassen, statt Zensur zu schreien und die Verletzung der Informationsfreiheit zu beschwören.

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