Ja zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie

Die Teilrevision des Waffengesetzes gefährdet die Schweizer Schiesstradition nicht, ist aber unabdingbar für die Schengen-Zusammenarbeit, erhöht die Sicherheit und kann Leben retten.

 

Priska Seiler Graf

 

Zur Zeit gehen die Wogen bei vielen Schützinnen und Schützen hoch, angeführt und instrumentalisiert durch die SVP und die Waffenlobby: Von Entwaffnung und EU-Diktat ist die Rede, das revidierte Waffenrecht sei total unschweizerisch, freiheitsfeindlich und sogar gefährlich. Die Gegnerschaft argumentiert zutiefst emotional und daher oft irrational. Ähnlich ‹gemütlich› geht es dann auch auf den Podien landauf landab zu und her. Man braucht da eine dicke Haut und gute Nerven, um die Buhrufe der meist älteren Herren im Publikum zu überhören. Kaum bei einem anderen Thema wird derart die Contenance verloren. Einen ganz speziellen Dreh erhält die Situation jeweils noch, wenn man es wagt, als Frau und Nicht-Schützin über das Tragen von Waffen zu sprechen. Ich glaube, das muss man tiefenpsychologisch nicht mehr genauer ausführen…

 

Sicherheitsgewinn
Doch was ändert sich nun tatsächlich mit der Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie? Nüchtern betrachtet nicht viel, denn es wurde eine sehr pragmatische, den Schweizer Traditionen entsprechende Lösung gefunden. Für Armeeangehörige, die am Ende ihrer Dienstzeit ihre Ordonanzwaffe behalten, ändert sich nichts. Für Jägerinnen und Jäger ändert sich nichts. Für Schützinnen und Schützen ändert sich praktisch nichts: Sie können halbautomatische Waffen nach wie vor erwerben, obwohl sie neu zur Kategorie A «verbotene Waffen» gehören. Für den Erwerb ist einzig nachzuweisen, dass sie regelmässig schiessen (zum Beispiel in einem Schiesskeller) oder dass sie Mitglied in einem Schützenverein sind. Aktuelle Besitzerinnen und Besitzer von rechtmässig erworbenen Waffen der Kategorie A haben ihren Besitz innerhalb von 3 Jahren von einem kantonalen Waffenbüro bestätigen zu lassen. Zur besseren Rückverfolgbarkeit wird die Markierungspflicht auf wesentliche Bestandteile von Feuerwaffen ausgedehnt. Das erhöht europaweit die Chance, dass Verbrechen aufgeklärt werden können, auch wenn die Tatwaffe neu zusammengesetzt wurde. Die Nachregistrierung wie auch die Markierungspflicht bedeuten also einen klaren Sicherheitsgewinn und sind für die Arbeit der Polizei von grossem Nutzen. Vor allem bringen diese Anpassungen aber auch mehr Schutz vor Waffengewalt, denn der Erwerb eines Sturmgewehrs oder einer anderen halbautomatischen Waffe wird mit dieser Änderung auf aktive Sportschützen eingeschränkt. Das Problem, dass heute unzählige Sturmgewehre zirkulieren, mit denen niemand Schiesssport betreibt, wird so deutlich verkleinert. Damit sinkt auch das Risiko der häuslichen Gewalt.

 

Einschränken rettet Leben
Die meisten Schusswaffen-Mordopfer gibt es innerhalb der Familie, davon sind fast alle weiblich. Zudem ist die Dunkelziffer bei häuslicher Gewalt sehr hoch. Waffen werden nämlich auch vermehrt als Drohmittel eingesetzt. Gerade Frauen sind laut Umfragen Waffen gegenüber oft viel skeptischer eingestellt als Männer. Das hat sicherlich damit zu tun, dass sie eben öfter Opfer von Waffengewalt sind. Wer die Verfügbarkeit von Waffen einschränkt, rettet Leben. Dieser einfache Grundsatz ist wissenschaftlich vielfach nachgewiesen. Gerade bei Suizidfällen spielen Waffen ebenfalls eine grosse Rolle: 90 Prozent aller Suizide werden durch Schusswaffen begangen, die meisten davon von Männern. Dank dem ersten nationalen Waffengesetz von 1999 und seinen zahlreichen Verschärfungen bis 2014 wurden die Schusswaffentoten in der Schweiz mehr als halbiert. Zudem haben auch die einzelnen Armeereformen, welche die Übernahme der Ordonanzwaffe erschwerten, diesselbe positive Wirkung. Jede Massnahme, die den Zugang zu Waffen erschwert, ist also ein Schritt in die richtige Richtung.

 

19 000 Fahndungstreffer im letzten Jahr
Mit der Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie wird zudem auch der Informationsaustausch innerhalb der Schengen/Dublin-Staaten verbessert. Das erschwert den Missbrauch von Waffen zu kriminellen Zwecken, zudem kann so der Schwarzmarkt besser bekämpft werden. Ohne die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie würde die Schengen-Zusammenarbeit automatisch enden, ausser alle EU-Staaten würden der Schweiz innerhalb von 90 Tagen einstimmig entgegenkommen (was im Zuge des Brexits unmöglich sein wird). Gerade das Schengener Informationssystem (SIS) ist für die Arbeit der Polizei aber unerlässlich, ohne das SIS wäre die Polizei blind. Allein 2018 gab es 19 000 Fahndungstreffer im In- und Ausland, zudem entscheiden heute bei grenzüberschreitenden Fahndungen oft nur Minuten. Ohne Schengen fiele aber auch die grossartige Errungenschaft der europaweiten Reisefreiheit dahin. Mit dieser Teilrevision des Waffengesetzes wird also niemand entwaffnet und unsere traditionellen Schiessanlässe sind ebenfalls nicht gefährdet. Die Vorteile der Zusammenarbeit im Schengen/Dublin-Verbund überwiegen aber ganz deutlich und sind für die Sicherheit in der Schweiz und Europa unerlässlich.

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