Immer verdächtig

Ein dunkelhäutiger Schweizer wurde vom Bezirksgericht Zürich schuldig gesprochen, weil er sich weigerte, bei einer Kontrolle seinen Ausweis zu zeigen.
Der Prozess zeigt: Der Kampf gegen rassistisches Profiling steht in der Schweiz noch ganz am Anfang.

 

von Tim Rüdiger

 

Nicht alle Tage stehen neunzig Menschen vor dem Bezirksgericht Zürich, um einem Prozess beizuwohnen. Gegen das widrige Wetter wurde den Frierenden Tee angeboten, eine Trommelgruppe sorgte für Stimmung. Angespannt blieb sie trotzdem. Verhandelt wurde am Montagnachmittag eine scheinbar kleine Angelegenheit: Eine Busse über 250 Franken wegen «Nichtbefolgens polizeilicher Anordnungen». Der Beschuldigte Mohamed Wa Baile wurde im letzten Jahr am Zürcher HB, auf dem Weg von Bern an seinen Arbeitsplatz an der ETH, aufgefordert, sich auszuweisen. Schon vielfach musste er zuvor als demütigend empfundene Polizeikontrollen über sich ergehen lassen. Dieses Mal hatte er genug und weigerte sich, seinen roten Pass vorzuweisen. Er sei nur deshalb aus dem Pendlerstrom herausgefischt worden, weil er schwarzer Hautfarbe sei, begründete er seine Weigerung.

Der Richter sah dies nicht erwiesen: Glaubhaft habe der zuständige Polizist argumentiert, dass Wa Baile sich deshalb verdächtig gemacht habe, weil er seinen Blick abgewendet und einen Bogen um ihn gemacht hätte. Nicht feststellbar sei deshalb, ob die Hautfarbe für eine Kontrolle den Ausschlag gegeben hätte. Ohnehin müsse man «zum Schutz des reibungslosen Funktionierens des Rechtsstaates» in einer polizeilichen Kontrolle auch dann kooperieren, wenn diese unrechtmässig sei.

 

«Kämpfe weiter – aber halte dich dabei an die Polizeianweisungen»

Die Urteilsbegründung zeigt, dass es ausserordentlich schwierig ist, sich auf gerichtlichem Weg gegen rassistische Personenkontrollen zu wehren. Zu selbstverständlich scheint es, dass die Polizei auch die äus­serliche Erscheinung in den Entscheid für eine Kontrolle fliessen lässt. Und zu sehr scheinen auch die Polizeistatistiken dieses Vorgehen zu rechtfertigen, wonach AusländerInnen besonders oft verurteilt werden. Oft wird vergessen, dass diese Statistiken mehr über die Fahndungstätigkeit der Polizei aussagen, als über die tatsächlichen Hintergründe von Kriminalität.
Nach seinem Urteil lobte der Richter Mohamed Wa Bailes Kampf gegen den Rassismus – doch möge er sich dabei in Zukunft bitte an die Polizeianweisungen halten. Diese Empfehlung des Richters klingt zynisch, richtet sich Wa Bailes Kampf ja gerade gegen die Polizeipraxis selbst.

Vorausahnend, dass sich der Rechtsweg nur eingeschränkt für einen politischen Kampf eignet, lancierte am Prozesstag die «Allianz gegen Racial Profiling» eine Kampagne. Die Allianz besteht aus Betroffenen, AktivistInnen und WissenschaftlerInnen, die zurzeit zum Thema forschen. Vor dem Gerichtsgebäude äusserten sich stellvertretend zwei Mitglieder: «Der Fall Wa Baile ist nur die Spitze des Eisbergs», so Akif Bamigbokpa. Er stehe beispielhaft für die diskriminierende Erfahrung, die vor allem für Personen dunkler Hautfarbe, aber auch Personen mutmasslich arabischer Herkunft sowie Sinti oder Roma aufgrund ihrer äusseren Erscheinung in der Schweiz zur Normalität gehöre. Eine Vielzahl dieser Kontrollen würden als beschämend und verunsichernd erlebt. Doch nicht nur das: Rassistische Kontrollen seien ineffizient und zementierten Diskriminierung in allen gesellschaftlichen Bereichen wie beispielsweise auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt. Dies dadurch, dass negative Vorurteile durch die Polizeiaktionen im öffentlichen Raum bestätigt würden.

«Ausserhalb eines geschützten Rahmens halten sich Betroffene aus verständlichen Gründen zurück: Ihnen wird nicht geglaubt oder Überempfindlichkeit vorgeworfen», sagte Lamya Hennache und ergänzt: «Wer sich trotzdem wehrt, läuft Gefahr, angezeigt und in seiner exponierten Lage rassistischen Reaktionen ausgesetzt zu werden».
Die Allianz fordert ein ausdrückliches Verbot von verdachtsunabhängigen Polizeikontrollen in den Gesetzen sowie eine umfassende Untersuchung der Anweisungen und Praxen der Polizei auf Diskriminierung. In Weiterbildungen und MitarbeiterInnengesprächen solle die Thematik Racial Profiling regelmässig zur Sprache gebracht werden. Ferner sollen unabhängige Meldestellen errichtet und im Dialog mit Betroffenen vertrauensbildende Massnahmen geschaffen werden.

Ganz konkret fordern die AktivistInnen der Allianz ausserdem die Einführung eines Quittungssystems: Jeder kontrollierten Person solle eine Quittung ausgehändigt werden mit Zweck, Ort, Zeit und Grund der Kontrolle. In der Stadt Zürich wurde dieses Anliegen bereits letztes Jahr als Postulat dem Stadtrat überwiesen. Er muss nun die Durchführung eines entsprechenden Pilotprojekts prüfen.
Im Anschluss an den Prozess kündigte Mohamed Wa Baile an, weiterzukämpfen: «Das Gericht stützt es, dass die Polizei Personen aufgrund rassistischer Kriterien kontrollieren darf. Das geht nicht.» Er kündigt an, das Urteil ans Obergericht weiterzuziehen.

Parallel dazu steht noch ein verwaltungsrechtliches Verfahren an, das nicht seine Verweigerung beurteilt, sondern die Rechtmässigkeit der Personenkontrolle selbst feststellen soll.

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