Ein Sieg Davids gegen Goliath

Der Wille eines Verstorbenen zählt auch fast 100 Jahre danach noch – eine Erkenntnis, welche die Gemeinde Zollikon bis vor Bundesgericht führte.

 

Julian Büchler

 

Wir schreiben das Jahr 1920. Der wohlhabende Heinrich Ernst verschreibt der Gemeinde Zollikon einen Teil seines Vermögens, darunter Grundstücke an der Seestrasse 109, zur Verwendung insbesondere «für ein Heim für alte Leute». Diese Vermögenswerte wurden in der Folge dem «Heinrich-Ernst-Fonds» zugewiesen, mit entsprechenden Ausführungsbestimmungen. Bevor die Gemeinde 1969 dem Wunsch Heinrich Ernsts nachkam und ein Altersheim errichtete, wurde die Liegenschaft ins Verwaltungsvermögen übertragen und ein dem Buchwert der Liegenschaft entsprechender Kredit bewilligt. Der Saldo des Heinrich-Ernst-Fonds wurde in einen allgemeinen Reservefonds übertragen. Dieser wiederum wurde 1976 aufgelöst und für den Bau eines neuen Altersheims an der Seestrasse 109 verwendet. Begründet wurde die Auflösung des Legats damit, dass dessen Zweck erfüllt und der Fonds nun leer sei. Nachdem im Frühling 2016 ein neues Wohn- und Pflegezentrum eröffnet wurde, beschloss die Gemeindeversammlung am 9. September 2015, die Liegenschaft an der Seestrasse 109 zum Mindestpreis von 10 Millionen Franken an den Meistbietenden zu verkaufen und die Ausführungsbestimmungen über den «Heinrich-Ernst-Fonds» aufzuheben.

 

Dies konnten Vera Rottenberg und Ueli Kieser nicht auf sich sitzen lassen. Die ehemalige Bundesrichterin und der Rechtsprofessor kannten sich vom gemeinsamen Engagement in der örtlichen SP. Sie fochten den Entscheid an. «Uns war wichtig, dass die Gemeinde die zentralen rechtlichen Grundsätze einhält – wer einer Gemeinde etwas schenkt, soll sicher sein können, dass das Geschenk auch entsprechend verwendet wird – auch nach Jahrzehnten noch.» Das Bezirksgericht Meilen wies die Beschwerde jedoch ab. Die beiden liessen sich nicht beirren und zogen die Beschwerde vor das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, welches ihnen schliesslich Recht gab. «Ich war mir nicht sicher, ob wir gewinnen, aber ich hatte einfach ein ‹Gspür›, dass etwas nicht stimmt», so Ueli Kieser. Das Urteil des Bezirksgerichtes wie auch der Beschluss der Gemeindeordnung wurden daraufhin aufgehoben. Die Gemeinde Zollikon zog den Entscheid weiter vor Bundesgericht.

 

Hässliche Reaktionen – aber auch Lob

 

Dieses stützte den Entscheid des Verwaltungsgerichts und wies die Beschwerde der Gemeinde ab. Ausschlaggebend war einerseits der Fehler seitens der Gemeinde im Jahr 1970, die den Zweck des Fonds ohne die Zustimmung des Regierungsrates des Kantons Zürich änderte. «Trotz bilanzmässiger Umbuchung wurde die Liegenschaft im Jahre 1969 weiterhin für den gleichen Zweck verwendet. Eine allfällige Verschiebung vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen war damit nicht ohne weiteres erkennbar, bzw. die Zweckbindung blieb jedenfalls inhaltlich bestehen, selbst wenn sie allenfalls aus rechtlicher Sicht hätte wegfallen sollen», hält das Bundesgericht in seinem Urteil fest. Damit war einzig noch zu prüfen, ob die Zweckbindung weiterhin wirksam befolgt werden kann. Die Gemeinde machte geltend, dass die Verwendung eines Legats für den Betrieb eines Altersheims angesichts der veränderten Finanzierung der Alterspflege keinen Sinn mehr ergebe. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass sich «Organisation, Betrieb und Finanzierung der Alterspflege im Vergleich zu 1920 zwar wesentlich verändert haben, dies aber nicht ausschliesse, dass sich der Zweck des Legats weiterhin befolgen liesse».

 

«Für mich war der Grundgedanke ausschlaggebend, eine Auflage in einem Testament könne entgegen der Meinung des Gemeinderats nicht einfach entfallen, schon gar nicht aufgrund von organisatorischen Massnahmen bei der Verwaltung des Legats», sagt Vera Rottenberger zufrieden. «Nebst einigen hässlichen Reaktionen gab es Lob und Dankbarkeit für den Einsatz aus verschiedensten Ecken. Dies gab uns Kraft, dass wir auch den Entscheid, wie es nun weitergehen soll, mitgestalten werden.» Ueli Kieser konkretisiert, dass Zollikon-Dorf viele ältere EinwohnerInnen habe, und es liessen sich neue Formen der Pflege ‹testen› wie die Kombination von Betreuung im Pflegeheim mit Einbezug von Angehörigen, offene Angebote für Pflegebedürftige oder auch ein Kompetenzzentrum für neue Krankheitsbilder wie Angststörungen. Daneben wären neue Formen des Umgangs mit Demenzkranken ein Thema.

Dieser Artikel, die Honorare und Löhne unserer MitarbeiterInnen, unsere IT-Infrastruktur, Recherchen und andere Investitionen kosten viel Geld. Unterstützen Sie die Arbeit des P.S mit einem Abo oder einer Spende – bequem via Twint oder Kreditkarte.