«Die Vorstellung einer Klageflut ist reine Panikmache»

Schweizer Unternehmen sorgen immer wieder mit Menschenrechtsverletzungen oder Missachtungen von Umweltstandards für Aufsehen. Um diesen Problemen beizukommen, hat eine Allianz von 114 verschiedenen NGOs die Konzernverantwortungsinitiative lanciert. Im Gespräch mit Milad Al-Rafu erläutert Andreas Missbach, Mitglied des Initiativkomitees, welche Unternehmen betroffen sind und wie sich die Schweiz im internationalen Vergleich positioniert.

 

Was fordert die Konzernverantwortungsinitiative genau?
Andreas Missbach: Die Initiative will, dass Unternehmen für ihre Verfehlungen im Ausland geradestehen: Bei Verletzungen von Menschenrechten oder Umweltstandards sollen Unternehmen zukünftig vor Schweizer Gerichten zur Haftung gezogen werden können. Um solche Verletzungen bereits im Vorfeld zu verhindern, statuiert die Initiative ausserdem eine Sorgfaltsprüfungspflicht für die Unternehmen.

 

Also steht sowohl Verhinderung als auch die Haftung im Zentrum der Initiative?
Genau.

 

Wie weit geht die Sorgfaltsprüfungspflicht?
Die Unternehmen müssen abklären, wo in ihrem Tätigkeitsbereich Risiken für Menschenrechte und Umwelt bestehen – dies gilt auch für die «supply chain», also bezüglich der Lieferkette. Unternehmen müssten sich zukünftig beispielsweise Fragen stellen wie: Beziehen wir Produkte aus Ländern, die in Sachen Menschenrechte problematisch sind? Bestehen Probleme mit der lokalen Bevölkerung oder mit privaten Sicherheitsfirmen? In einem nächsten Schritt müssten die Unternehmen dann die Probleme beheben, und schliesslich transparent über die Probleme und die getroffenen Massnahmen berichten.
Dieses Konzept hat sich das Initiativkomitee jedoch nicht selbst ausgedacht, sondern es basiert auf den UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die im Jahr 2011 vom UN-Menschenrechtsrat einstimmig angenommen wurden. Zusätzlich bestehen für verschiedene Branchen bereits spezifische Anleitungen für die Sorgfaltsprüfung. Bei den Pflichten, die die Initiative den Unternehmen auferlegt, handelt es sich also um nichts Neues.

 

Im Gegensatz zur Konzernverantwortungsinitiative sind die Sorgfaltsprüfungen auf internationaler Ebene jedoch nicht bindend.
Das stimmt. Mit der Konzernverantwortungsinitiative würde die Sorgfaltsprüfungspflicht für Schweizer Unternehmen sowie Unternehmen rechtsverbindlich. Dies gilt auch für Hauptniederlassungen und Hauptverwaltungen: Ein Rohstoffhändler mit einer grossen Handelsabteilung in der Schweiz, die etwa für Afrika und den mittleren Osten zuständig ist, würde auch unter den Initiativtext fallen.

 

Unternehmen würden ausserdem auch für Unternehmen haften, die sie kontrollieren.
Eine Muttergesellschaft haftet in jedem Fall für die Tochtergesellschaft. Es gibt jedoch Fälle, wo ein rechtlich unabhängiges Unternehmen faktisch von einer Schweizer Firma kontrolliert wird: Etwa wenn eine Schweizer Firma die ganze Produktion eines anderen Unternehmen abnimmt, oder wenn detaillierte Vorgaben zur Produktion gemacht werden. In solchen Fällen ist die Unabhängigkeit fiktiv, weshalb das Schweizer Unternehmen auch für deren Handlungen haftet. Mit dieser Bestimmung will man verhindern, dass ein Unternehmen aus Haftungsgründen eine Tochtergesellschaft in eine Art Scheinunabhängigkeit entlässt. Der Richter müsste jedoch von Fall zu Fall im Rahmen der zivilrechtlichen Abklärungen entscheiden, ob eine solche Kontrolle gegeben ist.

 

Für andere Geschäftsbeziehungen, die keine faktische Kontrolle darstellen, besteht hingegen keine Haftung?
Im Schweizer Recht kann man nicht für etwas haften, das man nicht kontrolliert. Deshalb ist der Haftungsmechanismus beschränkt auf kontrollierte Unternehmen. Dies wird von den Gegnern der Konzernverantwortungsinitiative immer wieder falsch dargestellt. Was jedoch stimmt ist, dass die Verpflichtung, die «supply chain» zu überprüfen, auch für Geschäftsbeziehungen und nicht nur für kontrollierte Unternehmen gilt.

 

Was sind die Konsequenzen einer solchen Missachtung der Sorgfaltspflicht?
Eine solche Missachtung wäre grundsätzlich mal illegal. Die Initiative schreibt für diesen Fall jedoch keinen Sanktionsmechanismus vor.

 

Ein Schweizer Unternehmen, das Geschäftsbeziehungen zu Produzenten pflegt, die ihre Produkte unter menschenrechtwidrigen Bedingungen herstellen, würde also auch bei Annahme der Initiative nicht unter die Haftung fallen?
Nein, unabhängig von der Haftung wäre das Verhalten des Unternehmens trotz fehlendem Sanktionsmechanismus jedoch illegal, da die Sorgfaltspflicht bindend ist. Für ein Unternehmen ist der Imageschade ausserdem klar grösser, wenn die gesetzliche Sorgfaltspflicht verletzt wird, als wenn lediglich eine NGO Menschenrechtsverletzungen anprangert.

 

Welche Unternehmen wären besonders von der Umsetzung der Initiative betroffen?
Alle Unternehmen, die Menschenrechte verletzen oder Umweltstandards missachten: Dies sind zum Beispiel Unternehmen aus dem Rohstoffsektor wie etwa Glencore. Auch Firmen, die problematische Produkte herstellen, beispielsweise Pestizide, sind betroffen. Neben der potenziellen Haftung tangiert die Sorgfaltsprüfungspflicht ausserdem einen breiten Kreis von Unternehmen, nicht aber KMU ohne besondere Risiken.

 

Von gegnerischer Seite wird behauptet, dass die Klagen gemäss der Initiative verwendet werden könnten, um Konkurrenten zu schaden. Ist etwas dran an diesem Argument?
Klagen können nur betroffene Personen, also Individuen, die Opfer von Menschenrechtsverletzungen sind. Konkurrenzunternehmen hingegen können solche Verletzungen nicht einklagen. Zusätzlich ist die Schweiz kein klägerfreundliches Land: Die Opfer müssen den Schaden zuerst beweisen können, die Kausalität muss dargelegt werden und auch für das Kontrollverhältnis zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft hat man Beweise zu erbringen. Dies ist alles relativ kompliziert. Dazu kommt noch, dass die Unternehmen die Möglichkeit haben, einen Entlastungsbeweis zu erbringen, indem sie aufzeigen, dass die Sorgfaltsprüfungspflicht eingehalten wurde. Die Vorstellung einer Klageflut ist reine Panikmache.

 

Wie positioniert sich die Schweiz im internationalen Vergleich bezüglich der Klagemöglichkeiten bei Menschenrechtsverletzungen?
Frankreich hat ein Gesetz, das eine Sorgfaltsprüfungspflicht statuiert. Holland hat vor Kurzem ein Gesetz zu verabschiedet, das eine Sorgfaltspflicht im Bereich Kinderarbeit festlegt. Auch Grossbritannien kennt eine Regelung, die eine Sorgfaltsprüfungspflicht im Bereich Sklavenarbeit vorsieht. In Deutschland müssen bis 2020 ausserdem 50 Prozent der grössten Unternehmen die UN-Leitprinzipien umsetzen, sonst wird der Staat gesetzgeberisch tätig.

 

War man überrascht, dass der Bundesrat die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen hat?
(Nach langem Überlegen) Gross überrascht hat der Entscheid nicht: Es spiegelt schlicht die extreme Regulierungsaversion unserer Regierung wieder. Der Nationalrat hat diesen Entscheid mit einem eigenen Gegenvorschlag ja in der Zwischenzeit wieder korrigiert.

 

Im Ständerat wurde der Gegenvorschlag vom Nationalrat jedoch abgelehnt. Ist das eine Niederlage oder eine Chance, die griffigere Initiative anstatt des weniger effektiven Gegenvorschlags durchzusetzen?
Der Gegenvorschlag des Nationalrats ist noch nicht endgültig vom Tisch: Die Rechtskommission des Nationalrats hat trotz Ablehnung beschlossen, am Gegenvorschlag festzuhalten. Entscheidet auch der Gesamtnationalrat, ihn zu unterstützen, muss der Ständerat wieder über die Möglichkeit eines Gegenvorschlags nachdenken. Die Ablehnung im Ständerrat war auch denkbar knapp: 22 zu 20 Stimmen. Was klar ist, dass die Vorbereitungen für den Abstimmungskampf unvermittelt weiterlaufen: Es gibt schon über 150 Regionalkomitees, das Sekretariat arbeitet mit sehr viel Power, die Mitgliedsorganisationen sind mobilisiert – wir sind bereit. Aber solange es noch eine Chance für einen guten Gegenvorschlag gibt, sind wir auch offen dafür.

 

Der Vorschlag des Nationalrats ist ein guter Gegenvorschlag?
Ja, der Vorschlag des Nationalrats beinhaltet zwar schmerzhafte Abstriche, aber er wäre annehmbar.

 

War man aufgrund der hohen Zustimmungswerte für die Initiative nicht versucht, ganz darauf zu setzten und sich nicht mit dem Gegenvorschlag zufrieden zu geben?
Trotz der Abstriche hat der Gegenvorschlag des Nationalrats den grossen Vorteil, dass die Bestimmungen sehr viel schneller in Kraft treten. Es gibt aber rote Linien für uns, die nicht unterschritten werden dürfen: Das wäre die Sorgfaltsprüfungspflicht sowie ein glaubwürdiger Haftungsmechanismus.

 

Wie unterscheidet sich die Innen- von der Aussenwahrnehmung der Schweiz in Sachen Menschenrechte?
Was das Aussendepartement für die Förderung der Menschenrechte macht, ist ok. Aber bei allem, was Menschenrechte und Unternehmen betrifft, ist die Schweiz sehr zurückhaltend: Wir haben nur einen weichen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien in Sachen Menschenrechte und Unternehmen, und der OECD-Kontaktpunkt für die OECD-Leitsätze hat wenig Kompetenzen im Vergleich zu anderen Ländern.

 

Dass der Aussenminister Ignazio Cassis sich als Vertreter der offiziellen Schweiz Anfang Jahr auf Einladung von Glencore in einer umstrittenen Kupfermine in Sambia herumführen liess, macht Sie wohl auch wenig glücklich?
Einerseits ist es ein absoluter Skandal, dass er sich so unkritisch herumführen lässt. Grundsätzlich kann sich ein Bundesrat eine solche Mine anschauen, er hat aber zumindest auch mit der anderen Seite zu reden. Aber eigentlich hat er uns einen Gefallen getan. Denn Cassis hat behauptet, dass die Kohlenstoffdioxid-Grenzwerte der Weltgesundheitsorganisation in der Mine eingehalten werden. Glencore hat daraufhin zugeben müssen, dass es immer wieder Ausbrüche gibt, wo die Grenzwerte überschritten werden – etwas, was wir schon lange vermutet haben.

 

Kommen wir zur Frage von Produktionsstandards: Leistet die Initiative nicht auch einen Beitrag dazu, die Konsumenten ein bisschen aus der Verantwortung zu entlassen, indem diese nicht immer zuerst eruieren müssen, wie die Produkte hergestellt wurden?
Auf jeden Fall. Es wäre tatsächlich eine Entlastung für die Konsumenten, die heutzutage völlig überfordert sind.

 

Faire Produktionsstandards müssen also über die Politik und nicht den Konsumenten erreicht werden?
Da gilt die gleiche Überlegung wie bei der Klimapolitik: So wichtig das individuelle Handeln auch ist – man kriegt das Pro-blem nicht durch individuelle Verantwortung in den Griff, es braucht ein Aktivwerden der Politik.

 

Apropos Klimakrise: Erhofft man sich von der verstärkten Sensibilität für solche Themen auch einen positiven Effekt für die Initiative?
In erster Linie ist es genial, wie es die Jungen geschafft haben, eine solche Dynamik auszulösen bezüglich einem Thema, das so blockiert schien. Wenn man sich mit der Klimafrage beschäftigt, landet man schnell bei der Frage der Klimagerechtigkeit, was sehr nahe bei der Thematik der Menschenrechte liegt. Die erstarkte Sensibilität ist deshalb sicher eine riesige Chance.

Dieser Artikel, die Honorare und Löhne unserer MitarbeiterInnen, unsere IT-Infrastruktur, Recherchen und andere Investitionen kosten viel Geld. Unterstützen Sie die Arbeit des P.S mit einem Abo oder einer Spende – bequem via Twint oder Kreditkarte.